Ein Heimatfreund: “Ihre widerliche gesellschaftsspaltende Rhetorik schadet unserem Land” ;-)))
Hier schreibt uns ein Unternehmer, der auf Destinationsmanagement und Marktforschung spezialisiert ist. Dazu muß man offenbar keine große Leuchte sein. Vielleicht ist es sogar nützlich, gesellschaftliche Tatsachen auszublenden, um in unserem famosen Staat sein kleines Business zu plazieren. Mit kritischem Bewußtsein hätte man da jedenfalls schlechte Karten. Und als linksradikaler Nachtwächter muß man sich natürlich besonders systemkonform anbiedern. Wir jedenfalls bedanken uns mit vorzüglichster Hochachtung für die folgende Mail.
ANMERKUNG: Der Absender bekam kalte Füße (s. 2. Mail) und forderte eindringlich, seinen Namen aus der Veröffentlichung seines Schriebs zu entfernen. Wir kommen dem gerne nach, obwohl unser Anwalt zur Beleidigungsklage rät. Aber wir haben Wichtigeres zu tun. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Von: ###
Gesendet: 07.04.2010 14:38:37
An: c.meier@bpe-online.net
Betreff: Ihr Flyer
Guten Tag Herr Meier,
wir fanden heute in unserem Briefkasten eine Ihrer Hetzschriften.
Wir sind nicht im Geringsten geneigt, Ihre widerliche gesellschaftsspaltende
Rhetorik hinzunehmen. Trotz Hinweis, dass keine Werbung geduldet ist, landete
Ihr Flyer in unserem Briefkasten. Bei der nächsten Werbeaktion Ihrerseits
werden wir rechtliche Schritte gegen Ihren Verein einleiten.
Aus dem Zusammenhang gerissene und tendenziös aufbereitete Zitate haben
nicht die geringste Aussagekraft. Anstatt sich rassistischer Hetze
hinzugeben, sollten Sie Ihre Energie besser an sinnvolle Aktivitäten
verwenden. Mit derlei Aktionen schaden Sie unserem Land und unserer
Gesellschaft. Scheinbar haben Sie nichts weiter zu tun. Nutzen Sie Ihren
Frust lieber für produktive Dinge, anstatt sie an Unschuldigen auszulassen.
In größter Verachtung
K.P.
Geschäftsführung
### GmbH
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Von: ###
Gesendet: 22.04.2010 10:01:11
An: c.meier@bpe-online.net
Betreff: Blogeintrag entfernen
Herr Meier,
Sie haben meine e-mail mit vertraulichem Inhalt in Ihren Blog gestellt.
Ich gebe Ihnen eine Frist von 3 Tagen (25.4.10), binnen derer der Beitrag zu
entfernen ist. Zur Rechtslage siehe: 28 O 157/08
<http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28%20O%20157/08>
Zur Klarstellung: die Entfernung meines Beitrags verfüge ich nicht, weil ich
nicht zu dem Inhalt stehen würde, sondern weil ich vermute, dass ihr
rassistischer Verein jede Menge kranker Anhänger hat und ich die Sicherheit
meiner Mitarbeiter nicht riskieren möchte.
Geschieht dies nicht, kümmert sich mein Anwalt um die Angelegenheit.
K.P.
Geschäftsführung